Beiträge von Aedan

    Rechte und Privilegien der ehrenwerten Stadt Khorinis




    Präambel:


    Die nachfolgenden Rechte werden vom Statthalter und dem Stadtrat verliehen und können nur von diesem wieder entzogen werden.

    Statthalter und seine Stellvertreter können die Rechte für Einzelpersonen auch widerrufen, ohne, dass eine Gesetzesänderung nötig wäre.

    Auf Anordnung des Statthalters können Sonderbefugnisse verliehen werden, die diesen Gesetzen widersprechen. Dies stellt keinen Rechtsbruch dar.

    Die Rechte sind nach Stand gegliedert, jede Person höheren Standes verfügt über alle Rechte der darunter liegenden Stände

    Soldaten und Ratsmitglieder haben eine Reihe von Sonderrechten, die nur für die Dauer ihres Dienstes gelten.



    Eine Missachtung dieser Rechte wird entweder als Verbrechen (Missachtung von Standesprivilegien) oder Schwerverbrechen (Missachtung von Amtsprivilegien oder unveräußerlichen Grundrechten) geahndet. Gefangene der Streiter gelten als rechtlos, diese verfügen frei über sie.

    Jeder Bürger hat das Recht auf einen Zivilprozess, dem ein königlicher Beamter vorsteht, oder - auf dessen ausdrückliche Genehmigung - ein Priester des Feuers.


    Unveräußerliche allgemeine Grundrechte


    1. Das Leben von Gefangenen ist zu bewahren und zu schützen.

    2. Auch in Gefangenschaft ist jeder mit ausreichend Nahrung und Wasser zu versorgen.

    3. Ein Mindestmaß an Hygiene ist zu gewährleisten, um Krankheiten vorzubeugen.

    4. Gefangenen ist eine saubere und intakte Kleidung zu stellen - die vollständige Entkleidung wird nur von so vielen Augen wie unbedingt nötig beobachtet.

    5. Folter ist verboten.

    6. Die Züchtigung von Gefangenen ist erlaubt, darf jedoch keine schweren Verletzungen hervorrufen.

    7. Jeder Gefangene hat das Recht, einen Priester zu sprechen, um seine Sünden zu beichten und vor den Göttern zu bekennen

    8. Kranke oder Verletzte müssen gewissenhaft versorgt werden - nach Möglichkeit ist der Amtsarzt oder Stadtheiler hinzuzuziehen. Die Kosten für die Wundversorgung durch Stadtheiler können von der Stadt übernommen werden und erfolgen kostenfrei.

    9. Ein Feind der Stadt, der keine offenen Verbrechen hat, ist binnen eines Kreises nach Gefangennahme freizulassen und der Stadt zu verweisen.



    Rechte eines Gemeinen


    1. Jeder Gemeine mit festem Wohnsitz in der Stadt darf wider ihn begangene Vergehen oder Verbrechen bei der Miliz zur Anzeige bringen. Genaueres ist der Prozessordnung zu entnehmen.

    2. Jeder Gemeine hat das Recht, ein Zimmer in einer Herberge zu mieten, eine Hütte im Hafenviertel zu mieten oder in der kostenlosen Unterkunft im Hafenviertel zu nächtigen.

    3. Jeder Gemeine ist berechtigt, als Aushilfe in einem Handwerksbetrieb der Stadt zu arbeiten, als Aushilfe für die Verwaltung oder als Tagelöhner. Eine Lehre ist jedoch den Bürgern der Stadt vorbehalten.

    4. Jeder Gemeine hat das Recht, kostenlose Versorgung in Form der kirchlichen Armenspeisung durch die Tavernen zu erhalten.

    5. Für Gemeine gilt hinsichtlich wider sie begangene Vergehen oder Verbrechen ein geringeres Strafmaß als üblich.

    6. Gemeine dürfen aus einzelnen Stadtvierteln oder der gesamten Stadt durch Waffenmeister oder Ratsherren verbannt werden.

    7. Geringfügige Angriffe oder Ehrverletzungen auf Gemeine werden nicht verfolgt.



    Rechte eines Bürgers


    1. Nur Bürger dürfen eine Handwerkslehre antreten.

    2. Nur Bürger mit Wohnnachweis dürfen nach den Regeln der Handwerkskammer Betriebe pachten und leiten. Dazu gehören auch die sogenannten Tagelöhnerbetriebe.

    Auch Bürger ohne Wohnnachweis haben das Recht, einem Handwerk nachzugehen oder Handel zu treiben.

    3. Bürger dürfen nicht aus der Stadt verbannt werden.

    4. Jedem Bürger muss es allzeit gestattet sein, sein Heim oder seine Arbeitsstätte betreten zu können.

    5. Allen Bürgern wird die volle Prozessfähigkeit zugestanden.

    6. Nur Bürgern mit Wohnnachweis ist es erlaubt, an Bürgerversammlungen teilzunehmen und abzustimmen.

    7. Allen Bürgern ist es erlaubt, einen Waffenschein zu beantragen.

    8. Alle Bürger dürfen Handels-, Boots- und Jagdlizenzen beantragen.

    9. Nur Bürger haben das Recht, sich auf ein Amt für die Stadtverwaltung zu bewerben.

    10. Nur Bürger können der Miliz beitreten.

    11. Jedes Verbrechen gegen einen Bürger wird mit der gebotenen Härte geahndet. Die Soldaten der königlichen Miliz sind dazu angehalten, jeden Hilferuf eines Bürgers zu erhören.

    12. Durch Heirat erhält der Ehepartner sowie jedes daraus resultierende Kind ebenfalls den Bürgerstand.

    13. Bei einem Rechtsstreit wiegt ihr Wort mehr als das eines Gemeinen.

    14. Bürger haben das Vorrecht auf einen Wohnplatz in der Unterstadt.



    Rechte eines Adligen


    1. Adlige dürfen ausnahmslos überall die Waffe ihrer Wahl tragen.

    2. Adlige erhalten eine uneingeschränkte Handelslizenz.

    3. Adlige dürfen im Minental nach magischem Erz schürfen lassen und dieses vollständig an den Streiterorden verkaufen.

    4. Adligen ist es gestattet, bis zu zwei Leibwachen zu unterhalten, die in ihrer Gegenwart ebenfalls von allen Waffenregelungen ausgenommen sind.

    5. Adlige genießen vollständige Freizügigkeit. Sie haben Zutritt zur Kaserne und zum Rathaus, sowie zu allen Stadtteilen.

    6. Adlige haben ein Vorrecht auf einen Wohnplatz im Oberen Viertel.

    7. Durch Heirat besteht auch für den Ehepartner die Möglichkeit, einen Adelstitel zu erwerben, sofern dieser sich dem Stadtrat vorstellig macht und jede weitere Voraussetzung der Adelsaufnahme erfüllt.

    7.2. Kinder eines adligen Elternhauses werden in den Adel hineingeboren, und in einem entsprechenden Alter einer Prüfung ihrer Verhaltensweise und Bildung unterzogen.

    8. Adlige haben das Recht, für einen Gefangenen zu bürgen und diesen auf freien Fuß zu setzen. Jegliche Verbrechen des Freigelassenen müssen von ihnen bezahlt werden.

    9. Die Miliz ist einem Adligen gegenüber niemals weisungsbefugt. In Gefahrensituationen ist der Adlige aber angehalten, den Empfehlungen der Soldaten Folge zu leisten.

    10. Adlige haben das Recht, eine Durchsuchung der königlichen Miliz zu verweigern.

    11. Adlige haben das Recht, ihre Ehre zu verteidigen, auch mit Waffengewalt.

    12. Bei einem Rechtsstreit wiegt ihre Stimme mehr als die von Gemeinen oder Bürgern



    Rechte eines Streiters und Magiers


    1. Streiter und Magier sind immun gegenüber jeder Strafverfolgung. Sie werden bei Bruch der Gesetze intern vom Oberkommandanten bzw. entweder obersten Feuermagier oder dem Ordensmeister bestraft.

    2. Streiter und Magier werden im Bezug auf den gesellschaftlichen Stand als Adlige betrachtet.

    3. Streiter und Magier haben das Recht allzeit und überall ihre Waffen zu tragen. Sie genießen völlige Freizügigkeit und dürfen bis auf das Rathaus jeden Ort frei betreten.

    4. Streiter und Magier haben das Recht, ihre Ehre zu verteidigen, auch mit Waffengewalt

    5. Novizen, Anwärter des Ordens, Streiter und Magier dürfen jederzeit Streitermagie anwenden. Dies stellt keinen Gesetzesbruch dar.

    6. Im Notstand erhalten Streiter das Recht, über Gemeine, Bürger und Adelige ein Standgericht zu verhängen. Die Strafen können sie in eigenem Ermessen verfügen.


    Amtsprivilegien eines Soldaten der Königlichen Miliz


    1. Jeder Soldat hat das Recht, einen Bürger auf gefährliche oder verbotene Gegenstände hin zu durchsuchen.

    2. Bei dringendem Tatverdacht ist es den Eliterängen der Miliz gestattet, Hausdurchsuchungen vorzunehmen, und das Öffnen privater Truhen einzufordern. Bei Bürgern kommt eine schriftliche Zustimmung des Hauptmanns hinzu. Missbrauch wird vom Stadtrat geahndet.

    3. Jeder Soldat darf Bürger und Gemeine, die eine Gefahr darstellen oder die öffentliche Ordnung stören, für einen Tag in Gewahrsam nehmen.

    4. Jeder Soldat im Dienst hat das Recht, eine Waffe seiner Wahl zu führen, außer im Rathaus.

    5. Soldaten der königlichen Miliz haben das Recht, bei Gefahr die Stadttore zu schließen oder wieder zu öffnen.



    Amtsprivilegien eines Ratsmitglieds


    1. Jedes Ratsmitglied hat für die Dauer seines Dienstes Anrecht auf einen kostenlosen Passierschein.

    2. Gehilfen und Beamte genießen eine Teil-Immunität: 'Vergehen' aller Art dürfen nicht zur Anzeige gebracht werden. Stattdessen ist eine Beschwerde einzureichen. Mitglieder des kleinen Rates genießen vollständige Immunität vor Strafverfolgung. Diese kann nur durch einen königlichen Beamten (Statthalter, Richter, Oberkommandant) aufgehoben werden.

    3. Mitglieder des Kleinen Rates genießen vollständige Freizügigkeit und sind als Stellvertreter des Statthalters in dessen Abwesenheit weisungsbefugt. Sie können jedoch weder den Hauptmann entlassen noch ein Stadtverbot aussprechen. Der Kleine Rat bildet sich aus den Ratsherren der Verwaltung, er stellt die Vertretung des Statthalters dar.


    Strafrecht der ehrenwerten Stadt Khorinis


    Faktoren, die das Strafmaß erhöhen: Stand des Opfers. Wiederholungstäter. Besondere Heimtücke. Weitere damit zusammenhängende Verbrechen.


    Art Vergehen Verbrechen Schwerverbrechen
    Freiheit 150-500 Gold

    Hausfriedensbruch;

    Nötigung;

    Schwarzarbeit;

    Widerstand gegen die Miliz
    300-800 Gold

    Schwere Nötigung;

    Missachtung von Standesprivilegien;

    Geiselnahme
    750-2000 Gold

    Entführung;

    Missachtung der Grundrechte;

    Missachtung von Amtsprivilegien
    Ehre 50-300 Gold

    Beleidigung;

    Demütigung;

    Bedrohung;

    Verletzung des Anstands;

    Falschaussage
    250-750 Gold

    Rufmord;

    Amtsmissbrauch;

    Gotteslästerung;

    Schändung eines Heiligtums;

    Erpressung;

    Betrug;

    Urkunden- oder Unterschriftsfälschung;

    Spionage;

    Aufwiegelei;

    Falschaussage unter Eid
    1000-5000 Gold

    Eidbruch;

    Missachtung eines Urteilspruchs;

    Ketzerei;

    Geheimnisverrat;

    Befehlsweigerung;

    Führen eines falschen Titels;

    Verbrechen an Wehrlosen;

    Verbrechen gegen das Gemeinwohl;

    Bestechlichkeit
    Besitz 100-400 Gold

    Besitz unerlaubter Güter;

    Missachtung von Handelsvorschriften;

    Zechprellen;

    Vandalismus;

    Wilderei/Holzfällen ohne Lizenz;

    Steuervergehen
    200-1000 Gold

    Hehlerei;

    Diebstahl;

    Sachbeschädigung;

    Tragen von Kleidung über dem eigenen Stand;

    Einbruch;

    Raub
    1000-5000 Gold

    Unterschlagung oder Diebstahl des Kirchenzehnts oder anderem Kircheneigentum;

    Schwerer Diebstahl
    Gesundheit 200-750 Gold

    Bewaffneter Angriff;

    Ruhestörung;

    Körperverletzung
    300-1500 Gold

    Schwere Körperverletzung;

    Folter;

    Magischer Angriff;

    Hinterhalt
    2000-10.000 Gold

    Mord;

    Totschlag;

    Hochverrat;

    Vergewaltigung;



    Erläuterungen:




    Prozessrecht der ehrenwerten Stadt Khorinis



    Jeder Gemeine, der in unserer Stadt einen eingetragenen Wohnsitz hat, sowie jeder Bürger, Adliger darf einen durch einen zivilen Richter geführten Zivilprozess verlangen. Dazu reicht er Anklage bei der Miliz ein.


    Novizen oder nicht wohnhafte Gemeine können nur einen Militärprozess beantragen.


    Zivilprozess:

    Die Miliz prüft die Vorwürfe: Ist der Beschuldigte geständig, ein Vergehen oder kleineres Verbrechen begangen zu haben, zahlt er die vorgesehene Mindeststrafe. Auch ohne Geständnis können Vergehen direkt von der Miliz geahndet werden. Bei mehreren offenen Verbrechen richtet sich das Strafmaß für alle Taten nach dem schwersten Verbrechen.


    Gesteht der Täter nicht, oder nur Teile der Vorwürfe, wird seine Aussage aufgenommen und dem Kläger vorgelegt. Dieser kann nun einen Prozess verlangen oder die Anklage zurückziehen. Bei Schwerverbrechen ist immer ein Richter hinzuzuziehen.


    Kommt es zur Anklage, wird ein städtischer Richter über die Vorwürfe unterrichtet. Aussagen von Kläger und Beklagten müssen - jeweils von den Beteiligten unterschrieben - dem Richter übergeben werden. Dieser leitet nun die Ermittlungen und beauftragt die Miliz oder andere Prozesshelfer, weitere schriftliche Zeugenaussagen und Beweise zu sammeln. Der Prozess kann durch ein Gnadengesuch beim Statthalter abgewendet werden, oder, wenn Täter und Opfer sich untereinander einigen und dies schriftlich versichern.


    Liegen die Aussagen aller Beteiligten vor, wird ein Prozesstag festgelegt. Dieser muss wenigstens zwei Wochen im Voraus öffentlich angekündigt werden. Zivilprozesse finden im Rathaus statt. Kläger, Angeklagter und Richter können um eine Verschiebung bitten. Unangekündigtes Fernbleiben von Kläger oder Angeklagten wird mit 500 Goldstücken geahndet - gegen den Angeklagten ergeht ein Haftbefehl.


    Zeugen sind zu belehren, bei Aussagen besonderer Schwere, können sie vereidigt werden. Soldaten und Ratsmitglieder stehen immer unter Eid.


    Für den Prozess ernennt der Richter zwei nicht vorbestrafte Beisitzer aus der Zivilbevölkerung, sogenannte Schöffen, diese sind zu vereidigen. Ihre Aufgabe ist, gemeinsam mit dem Richter Schuld und Unschuld zu bewerten und über die Höhe Strafmaßes zu diskutieren. Der Richter behält das letzte Wort.


    Das Strafmaß liegt bei der Mindeststrafe für das schwerste Verbrechen bis nach oben. Es wird nach dem Prinzip der Tatmehrheit gehandelt. Weitere, geringfügigere Verbrechen sollen bei der Festlegung des Strafmaßes angemessen berücksichtigt werden und können eine Strafe auf ein höchstes Maß anheben.


    Anstelle von Gold können auch Strafarbeiten oder Ersatzleistungen in Form von Waren an das Opfer abgetreten werden. Die Begleichung der Prozesskosten erfolgt jedoch immer in Gold. Die Zahlungen müssen nicht sofort erfolgen, es können Raten vereinbart werden, solange ein Bürge gefunden wird.


    Werden Urteilssprüche missachtet, ist der Richter befugt, Körperstrafen bis zum Tode zu verhängen.


    Der Richter hat die Aufgabe, einen schriftlichen Bericht über den Prozess im Rathaus zu hinterlegen. Er kann diese Aufgabe auch einen Schöffen abtreten.


    Der Richter erhält 500 Gold für jeden Prozess. Besonders umfangreiche Prozesse werden mit bis zu 1000 Gold entlohnt. Beisitzer erhalten jeweils 250 Gold.


    Bei einem Schuldspruch muss der Angeklagte die Hälfte der Prozesskosten tragen. Bei einem Freispruch werden Richter und Beisitzer vom Kläger bezahlt. Der Prozessverlierer kann das Kloster bitten, diese Schuld für ihn zu übernehmen. Er kann auch ein Gnadengesuch an den Statthalter richten, auf dass die Stadt die Kosten trägt.


    Militärprozess:


    Die Miliz darf über kleinere Vergehen und Missachtungen der öffentlichen Ordnung selbst und ohne Prozess urteilen. Sie darf auch Platzverweise und eintägige Kerkeraufenthalte zur Disziplinierung oder als Schutzmaßnahme anordnen.


    Weiterhin erhält kein Mitglied einer mit der Stadt verfeindeten Gruppierung einen Zivilprozess. Ihre Verbrechen werden von der Miliz bestraft. Ausgenommen davon sind Verstöße gegen die unveräußerlichen Grundrechte. Diese werden ausschließlich durch einen zivilen Richter oder den Statthalter beurteilt.


    Die Miliz darf über Verräter in den eigenen Reihen selbst urteilen.


    Ein Bürger oder Adliger steht niemals vor einem Militärgericht.

    Das Schwarze Brett der Königlichen Miliz


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    Wie wird man Waffenknecht der Miliz?


    Hört ihr fleißigen Bewohner der Hafenstadt Khorinis und treuen Anhänger des Königs!


    Als Militärdienstleister ist es euch gestattet den Soldaten der Miliz bei ihren Täglichen Arbeiten zu helfen, um einen Einblick in das Leben eines Soldaten seiner Majestät zu erhaschen.



    Mit dem Militärdienst könnt ihr eure Fähigkeiten und eure Königstreue unter Beweis stellen.

    Das beste dabei ist, dass ihr euch zu nichts verpflichtet!



    Allerdings nehmen wir nicht jeden Taugenichts in den Militärdienst auf, weshalb ihr folgende Voraussetzungen erfüllen müsst:



    1.) Eine ordentliche Rüstung ab der Klasse 'leicht' ist Pflicht.



    2.) Ihr müsst mindestens ein altes Kurzschwert oder einen Wolfszahn halbwegs aufrecht halten können.



    3.) Ihr müsst einen festen Wohnsitz in der Hafenstadt von Khorinis haben. Beispielsweise eine Wohnung in der Unterstadt oder ein Bett in einer Herberge.



    4.) Ihr müsst euch in der Stadt auskennen und schon mindestens zwei Monate auf der Insel leben.


    Sobald ihr dem Militärdienst beigetreten seid, steht es euch zur Wahl, ob ihr es bei dieser Erfahrung belasst oder weiterhin den Wunsch hegt, der Miliz beizutreten, indem ihr während des Militärdienstes die Zustimmungen der Soldaten sammelt. So ihr euch für die zweite Option entschieden habt, müsst ihr noch folgende weitere Aufgaben erledigt haben, um letztlich in den Rang des Waffenknechts aufgenommen werden zu können.


    1.) Ihr habt mindestens den Titel eines Bürgers der Hafenstadt Khorinis inne und könnt euch mit einem Dokument entsprechend ausweisen.


    2.) Du solltest dir innerhalb der Königlichen Miliz einen Namen gemacht haben. Möglichst viele der Soldaten sollen dich kennen.



    3.) Du solltest best möglichst nie mit dem Gesetz der Hafenstadt Khorinis in Konflikt geraten sein.



    4.) Du benötigst die Zustimmung von 75% der Soldaten, um in den Rang des Waffenknechts übernommen zu werden.



    5.) Du hast eine Anwärterzeit von mindestens 2 Monaten um zu sehen, ob der Rang eines Soldaten wirklich etwas für dich ist.



    Sobald du diese Bedingungen erfüllt hast, gilt es vor versammelter Mannschaft den feierlichen Fahneneid der Königlichen Miliz zu leisten. Sobald dieser Eid geleistet wurde, trittst du als Waffenknecht der Königlichen Miliz in die Reihen der Männer zurück.

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    Zitat

    Goldstufe


    Name Goldbetrag
    Militärdienstleister Alfons
    8.000 Goldstücke
    Bürger Syrio 6.000 Goldstücke
    Freiherr Chaba 5.000 Goldstücke
    Bürger Aman 5.000 Goldstücke
    Bürgerin Ronja 2.500 Goldstücke
    Hochmagier Cliff 1.000 Goldstücke
    Schwarzmagier Rafael 1.000 Goldstücke
    Morrow 1.000 Goldstücke
    Freiherr Boros 1.000 Goldstücke


    Zitat

    Silberstufe

    Name Goldbetrag
    Rinis 500 Goldstücke
    Zitat

    Bronzestufe


    Name Goldbetrag
    Ajet 300 Goldstücke
    Mersut 250 Goldstücke
    Ottis 250 Goldstücke

    Das Schwarze Brett der Königlichen Miliz

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    OOC-INFO: Dieser Thread dient zur einfachen "Lesbarkeit" und Navigation über unsere Aushänge hier im Forum. Wichtige Aushänge haben eigene Threads. Kleinere/Unwichtigere Aushänge werden hier im Thread gepostet, sofern sich kein eigener Thread für diese lohnt. Waffenherr Endres, achtet stets auf das Schwarze Brett (siehe [OOC] Verhalten der Milizbots - Waffenherr Endres) . Abgerissene Aushänge werden hier nicht mit aufgeführt und entsprechend dann aus diesem Zentralpost entfernt. Somit müsst ihr euch nie irgendwelche Gedanken machen: Was hier steht hängt auch am Brett, da dieses vergittert ist.

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    In der städtischen Kaserne dienen Männer und Frauen stolz und würdevoll in den Reihen der Miliz. Sie haben geschworen die Stadt und ihre Bürger zu schützen, sei es vor Orks, Banditen oder anderen Gefahren. Sie sind der Schild und das Schwert, dass sich gegen jegliche Form der Ungerechtigkeit stellt. Ihre Belohnung bemisst sich weniger in Gold, als in der Anerkennung und Ehre einen rechtschaffenen Dienst zu verrichten. Ideale und Werte werden von ihnen hochgehalten, auch wenn das Land geprägt ist von Kriegen und Flüssen aus Blut. Die Gesetze der Stadt bilden ein Bollwerk gegen die Willkür und Barbarei anderer. Es liegt an jedem Milizionär für ihre Einhaltung zu sorgen. Wer sich ihnen anschließen will, der wird merken, dass hier Disziplin groß geschrieben wird. Der Alltag ist in einem militärischen Ton gehalten, der einer strengen Hierarchie folgt. Doch herrscht gleichzeitig eine starke Kameradschaft, wo der eine für den anderen einsteht und notfalls sein Leben gibt. Es braucht Mut und Entschlossenheit um in die Fußstapfen derer zu treten, die selbstlos für andere einstehen. Dazu einen starken Willen um nicht den Verführungen anheimzufallen, die mit der Macht und Autorität eines königlichen Soldaten einhergehen. Korruption wird nur von den wenigsten getrieben, zu groß ist die Gefahr erwischt zu werden. Doch manche sind skrupellos genug um dieses Wagnis für eine handvoll Münzen einzugehen. Aber die Wahrheit kommt früher oder später immer heraus und der frühere Kamerad kann sich schon bald in der städtischen Zelle wiederfinden.



    Bist du bereit für ein neues Leben?



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    Waffenknecht



    Wer alle Voraussetzungen erfüllt und sich ausreichend bewiesen hat, dem wird die Ehre zuteil als Waffenknecht in die königliche Miliz aufgenommen zu werden. In der herrschenden Hierarchie ist der Waffenknecht der niederste aller Ränge. Ohne Frage steht er noch am Anfang seiner Ausbildung, erst wenn er begreift was es bedeutet eine Milizionär zu sein, kann er seinen Weg zum vollwertigen Mitglied fortsetzen. Die Werte der Miliz spielen eine wichtige Rolle, so muss man lernen was Disziplin bedeutet und welche Verantwortung die Arbeit als Milizionär mit sich bringt. Der Waffenknecht soll im Laufe seiner Zeit seine Ranghöheren unterstützen, sich für die königliche Miliz nützlich machen und gegebenenfalls für die Sicherheit der Stadt eintreten. Auch soll er lernen wie man vernünftig seine Waffe führt, da es der Hafenstadt nicht an Feinden mangelt. Mit seiner Uniform besitzt er die notwendige Autorität und Befugnis um gegen die Verbrecher der Stadt vorzugehen. Wenngleich es für ihn noch gewisse Einschränkungen gibt, kann er sich stets auf die Unterstützung seiner Kameraden verlassen

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    Waffenherr



    Als Waffenherr ist man ein bewährtes Mitglied der königlichen Miliz. Die Soldaten haben oft einen Posten inne, mit der sie die Verwaltung der Truppe organisieren und die Führungsspitze entlasten. Sie sind fähig die meisten Befehle der Vorgesetzten umzusetzen und ergreifen selbst die Initiative, so sich eine passende Gelegenheit anbietet. In Gefechtssituationen verhalten sie sich diszipliniert und ergreifen notfalls das Kommando, falls kein Vorgesetzter vor Ort ist. Das bedeutet aber auch, dass sie sich bei Gefahren standhaft zeigen und sich zur Wehr setzen müssen. Ein Waffenherr sollte den Rangniederen als Vorbild dienen und sie in den täglichen Angelegenheiten der Miliz anleiten. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die die Waffenknechte sich anständig benehmen und ihrer Pflicht nachkommen. Jene die sich im Krieg oder in dem Dienst der Miliz besonders auszeichnen, können zum höchsten Mannschaftsrang befördert werden.




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    Waffenmeister


    Die Waffenmeister sind die Elite der Mannschaft, als Träger der schweren Rüstung zeigen sie aller Welt ihren hohen Wert. Wer zum Waffenmeister befördert wird, zählt zu den verdienstvollen Soldaten der Miliz. Ihre gehobene Position bedeutet, dass sie Führungsverantwortung übernehmen. Sie sind das direkte Bindeglied zwischen den Offizieren und den unteren Mannschaftsrängen. Durch ihre lange Dienstzeit wissen sie, worauf es bei der alltäglichen Arbeit ankommt. Sie sind ernst zunehmende Gegner, die ihren Feinden Respekt einflößen. Die Wenigsten unter ihnen werden als Offiziersanwärter auserwählt, die die Möglichkeit erhalten zum Offizier aufzusteigen. Wer aber ein Offizier sein will, der muss sich durch Prüfungen und Aufgaben auszeichnen. Nur die Würdigsten werden schließlich befördert und bekleiden fortan einen Offiziersrang.



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    Offizier



    Der Offizier bildet neben dem Hauptmann den obersten Rang der königlichen Miliz. Der Offiziersrang ist ein Privileg, dass Prestige und Autorität verleiht. Des Öfteren dienen sie dem Hauptmann als Beraterstab, da sie schon selbst über weitreichende Erfahrungen gesammelt haben. Sie zeichnen sich im besonderen Maß im Kampf aus, indem sie taktisch klug vorgehen und auch im direkten Zweikampf ihren Mann stehen. Sie sind in der Lage selbst eine größere Einheit zu kommandieren, da jeder Offizier eine Führungsfigur darstellt. Darüber hinaus haben sie ein Talent Einsätze zu organisieren, dabei kümmern sie sich um die Rangniederen und teilen ihnen die Befehle mit. Wenn ein Offizier das besondere Vertrauen des Hauptmanns genießt, kann er zu seinem Stellvertreter ernannt werden. Häufig bedeutet dies, dass er in seiner Abwesenheit die Befehlsgewalt über die anderen Mitglieder der Miliz ausübt.





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    Von außen betrachtet kann es vorkommen, dass man in der Miliz weniger Freiheiten besitzt als in den anderen Gilden. Schließlich haben wir eine strikte Hierarchie und dazu die Gesetze der Stadt. Innerhalb der Gilde erkennt man aber schnell, dass man für viele Ideen offen ist und das die Mitglieder angehalten sind selbstständig zu agieren. Die Miliz bietet ein interessantes Umfeld, wo jeder Verbrechensfall einem eine spannende Geschichte erzählt. Dafür braucht es Ermittlungsarbeit, da es wichtig ist mehr über die näheren Umstände zu erfahren. Die dazugehörige Aktenführung ist notwendig um einen Überblick zu behalten. Daher sollte sich niemand scheuen auch regelmäßig im internen Forum zu schreiben. Attribute und Waffentalente spielen eine untergeordnete Rolle, auch wenn man sie in einer Kämpfergilde für den weiteren Spielverlauf berücksichtigen sollte. Schließlich sollte man in der Lage sein sich, die Kameraden und die Bewohner der Stadt zu schützen. Als Kämpfergilde bedeutet es ohnehin, dass wir hin und wieder Konflikt-RP und PvP-Auseinandersetzungen haben. Vor diesem Aspekt sollte man keine Angst haben, sollte man in Erwägung ziehen sich uns anzuschließen.


    Ebenfalls sollte man sich im Klaren darüber sein, dass wir einen militärischen Hintergrund besitzen. Wir verstehen uns in erster Hinsicht als Soldaten statt als Gesetzeshüter. Bei der Armee ist ein Befehlston nicht unüblich, dass mag vielleicht nicht jedem gefallen, aber Befehle werden nur in einem bestimmten Sinn und Zweck vergeben. Je mehr man sich in der Miliz etabliert und zeigt das man seine Kameraden unterstützt, desto mehr wird man von ihnen und den Vorgesetzten respektiert. Die Kameradschaft vollzieht sich dabei nicht nur von unten nach oben, sondern von oben nach unten. Als ein Mitglied der Miliz trägt man Verantwortung gegenüber anderen Spielern. Dabei kann die Handlung eines Einzelnen einen Schatten auf die ganze Gilde werfen. Es ist daher wichtig im Rollenspiel bei jeder Aktion ein gesundes Maß zu finden. Es steht jedem frei einen korrupten Soldaten zu spielen – dabei sollte man aber beachten, dass solche Handlungen Konsequenzen nach sich ziehen, der von Degradierung, Rauswurf aus der Gilde und Tod reicht. In diesem Fall sollte man keine Angst haben seinen erspielten Fortschritt zu verlieren.

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    Die Torwachen:


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    - Personen in Söldner- und Banditenrüstungen werden von den Torwachen nicht in die Stadt gelassen.


    - Personen, welche maskiert sind (Bsp. Schal bis zur Nase, tief in das Gesicht gezogene Kapuze, Sack auf dem Kopf) werden von den Torwachen aufgefordert sich zu demaskieren. Sollte dies nicht geschehen, wird diesen Personen von den Torwachen der Stadtzutritt verwehrt.


    - Die Torwachen weißen verbannte Personen darauf hin, dass ihnen der Stadtzutritt verwehrt bleibt.


    - Die Torwachen verhindern das Anbringen von Aushängen an ihren Tor-Anschlagbrettern.


    - Die Torwachen greifen ein, sobald es das zu beschützende Gebiet oder die Mitglieder der eigenen Fraktion zu verteidigen gilt.


    - Im Konflikt der beiden Gildenleiter der Stadt verteidigen sie den Gildenleiter der zivilen Fraktion.


    - *Ab einer feindlich gesinnten Gruppe von mindestens 4 Personen/Tieren werden die Tore von den Torwachen geschlossen und Alarm geschlagen.


    - Waffenherr Wambo behält das Anschlagbrett am Tor im Blick. Er hält Unbefugte davon ab sich an offiziellen Aushängen der Miliz und Stadtverwaltung zu schaffen zu machen.


    * = Bitte entsprechend eine PM an den Gildenleiter oder ein anderes hohes Mitglied der Miliz von seitens der feindlichen Gruppe.



    Die Kasernenwachen:


    Waffenherr Endres:


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    - Sorgt dafür, dass nur Befugte Personen in die Kaserne gelassen werden. (Befugt: Soldaten sowie Dienstleistende, Oberkommandanten, Paladine, Ritter, Hochmagier, Magier, der Statthalter sowie sein Stellvertreter und schließlich der Richter. )


    - Personen, welche die Kaserne Betreten wollen aber nicht dazu befugt sind werden von Endres mit den Worten "Dies ist festes Militärgebiet, hier hast du nichts zu suchen." abgewimmelt.


    - Personen, die klar ersichtlich aus dem Kerker, Gerichtssaal und Innenhof fliehen, versucht Endres aufzuhalten.


    - Sorgt dafür, dass niemand der nicht Teil der Miliz ist sich am Ausschlagbrett vergeht.


    - Personen, welche maskiert sind (Bsp. Schal bis zur Nase, tief in das Gesicht gezogene Kapuze, Sack auf dem Kopf) werden von Endres aufgefordert sich zu demaskieren. Sollte dies nicht geschehen, wird diesen Personen von Endres der Kasernenzugang verwehrt.


    - Sollten feindlich gesinnte (schwer bewaffnet) Personen in Söldner- und Banditenrüstung in die Stadt eindringen, an Endres vorbei kommen und diesen angreifen, so wird Endres sich wehren.


    - Sollten im Angriffsfall Einwohner der Stadt Schutz in der Kaserne suchen, wird Endres die Gitter an beiden Eingängen schließen und alle Soldaten innerhalb der Kaserne alarmieren.

    Selbiges gilt, wenn die Kaserne gezielt von (schwer bewaffneten) Personen angegriffen wird.


    - Endres greift ein, sobald es das zu beschützende Gebiet oder die Mitglieder der eigenen Fraktion zu verteidigen gilt.


    - Im Konflikt der beiden Gildenleiter der Stadt verteidigt er den Gildenleiter der zivilen Fraktion.


    Waffenherr Bero:


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    - Sorgt dafür, dass nur Befugte Personen in die Kaserne gelassen werden. (Befugt: Soldaten sowie Dienstleistende, Oberkommandanten, Paladine, Ritter, Hochmagier, Magier, der Statthalter sowie sein Stellvertreter und schließlich der Richter. )


    - Personen, welche die Kaserne Betreten wollen aber nicht dazu befugt sind werden von Endres mit den Worten "Dies ist festes Militärgebiet, hier hast du nichts zu suchen." abgewimmelt.


    - Personen, die klar ersichtlich aus dem Kerker, Gerichtssaal und Innenhof fliehen, versucht Bero aufzuhalten.


    - Sorgt dafür, dass niemand der nicht Teil der Miliz ist sich am Ausschlagbrett vergeht.


    - Personen, welche maskiert sind (Bsp. Schal bis zur Nase, tief in das Gesicht gezogene Kapuze, Sack auf dem Kopf) werden von Endres aufgefordert sich zu demaskieren. Sollte dies nicht geschehen, wird diesen Personen von Endres der Kasernenzugang verwehrt.


    - Sollten feindlich gesinnte (schwer bewaffnet) Personen in Söldner- und Banditenrüstung in die Stadt eindringen, an Endres vorbei kommen und diesen angreifen, so wird Endres sich wehren.


    - Endres greift ein, sobald es das zu beschützende Gebiet oder die Mitglieder der eigenen Fraktion zu verteidigen gilt.


    - Im Konflikt der beiden Gildenleiter der Stadt verteidigt er den Gildenleiter der zivilen Fraktion.


    Waffenmeister Wulfgar:


    Wulfgar-min.png


    - Bietet nur Soldaten der Miliz Kampftraining an.


    - Wehrt sich, wenn er angegriffen wird.


    Bei allen anderen Angelegenheiten, verweist er darauf, dass er im Ruhestand ist und sich nicht einmischen wird.



    Folgende Personen haben Stadtverbot
    Arit

    Vato

    Gardis


    Sonderegelung:


    Den Angehörigen des Großbauernhofes ist der Zutritt zur Stadt vorerst erlaubt. Sie dürfen ihre Tracht tragen, Bewaffnung allerdings nicht.