Beiträge von Davu

    Hatte mit Davu ein Wolfsmesser gezogen und mit diesem RLG gemacht. Mir ist dann aufgefallen, das eines von meinen zwei Wolfsmessern fehlte, war unbewaffnet und bin dann in die Kampfani über leertaste gegangen. Dann kam die Verwarnung.


    Char: Davu

    Grund: Item Duplizierung

    Zeitpunkt: Ca. 23:25

    Damit ich hier auch noch einmal meinen medizinische Senf dazu geben kann:


    Eisen hat einen Schmelzpunkt von 1536° C, ab ca. 800° C beginnt es rot, ab ca. 1000° C orange zu glühen (Quelle Wikipedia)

    Bei Stahl liegt der Schmelzpunkt bei ca 1400° C, also schlussfolgere ich daraus, dass auch das Glühen etwas früher eintritt.

    Ich weiß jetzt nicht genau, ob Gregox Isabel mit einer glühenden Klinge gefoltert hat, aber wenn dem so ist, und selbst wenn nicht, gehe ich davon aus, dass Isabels Haut hier mit Temperaturen jenseits der 500° C in Berührung kam.

    Hier die Schwellwerte (auch Quelle Wikipedia, aber ich kann das auch aus den Unfallchirurgievorlesungen meiner Physiotherapeutenausbildung entnehmen) ab wie viel Grad Celsius wie schnell eine Hautschädigung entsteht:


    • zwischen 45 °C und 51 °C innerhalb von Minuten
    • zwischen 51 °C und 70 °C innerhalb von Sekunden
    • über 70 °C in Sekundenbruchteilen

    Ich würde hier schlussfolgern, dass bereits die Wärmeabstrahlung einer über 800°C heißen Klinge noch vor Hautkontakt, erste Hautschädigungen hervorruft (widerlegt dies, wenn ich falsch liege) geschweige ab initialen Kontakt hier der Verbrennungsprozess der Haut rapide fortschreitet und auch weiteres Gewebe, wie Gesichtsmuskulatur oder Nerven in Isabels Gesicht eine Schädigung davontragen.


    Hier nochmal eine Auflistung der Verbrennungsgrade:


    • 1. Grad: Rötung und leichte Schwellungen der Haut, Schmerzen, Epidermis betroffen, vollständig reversibel
    • 2. Grad: Blasenbildung mit rot-weißem Grund, starke Schmerzen, Epidermis und Dermis betroffen, vollständige Heilung (2a) oder mit Narbenbildung (2b, bei tiefer Dermisbeteiligung)
    • 3. Grad: schwarz-weiß-Nekrosen/Blasen, keine bis nur geringe Schmerzen, da Nervenendigungen zerstört. Dermis und Subkutis betroffen, irreversibel
    • 4. Grad: Verkohlung, keine Schmerzen, alle Hautschichten und darunter liegende Knochen/Faszien betroffen, irreversibel

    Da ich davon ausgehe, das die Klinge Isabels Haut nicht nur kurz angetippt, sonder für mehrere Sekunden berührt hat, gehe ich hier zumindest von einer Verbrennung dritten Grades aus, welche großflächiger ist, als die Fläche des Schwertes, welche ihr Gesicht berührt hat.


    Worauf ich hinausmöchte:


    Es handelt sich hier nicht um eine "kleine" Brandverletzung, sondern tatsächlich um eine schwerwiegende Verletzung, sowie eine irreversible Enstellung von Isabels Gesicht, welche nicht vollständig heilt und selbst nach Entfernung der Nekrosen und einer adequaten medizinischen Versorgung große Narben, wenn nicht sogar Funktionseinschränkungen der mimischen Muskulatur beinhaltet. Das wirkt sich dann auch auf alle anderen Funktionen wie Kauen oder Reden aus.


    Es ist mir vollkommen klar, dass man ein solches Wissen nicht von einem medizinischen Laien erwarten kann, aber vielleicht einen Teil davon.



    Was ich zudem dieser Situation entnehme, sind gewisse Unklarheiten hinsichtlich des Regelwerks bezüglich Folterungen. Vielleicht sollte hier tatsächlich zwischen schwerer physischer Folter mit gravierenden funktionseinschränkenden Verletzungen, welche teils irreversibel sind, zwischen leicht physischer Folter, wie "Ich füge dir zwar eine Wunde zu, die dich für eine Weile außer Gefecht setzt, aber die wieder verheilt" und psychologischer Folter/ nicht invasiver Folter wie Kitzeln, Waterboarding, Isolation, Schlafmangel unterschieden werden und hierfür seperat Regelungen zu Konsequenzen erarbeitet werden.

    In diesem Aspekt kann ich Gregox Befürchtung zum RP des Kerkermeisters nämlich gut nachvollziehen, damit selbst wenn es zu einer Einigung zwischen Kerkermeister und Insasse kommt, dass Folter-RP durchgeführt werden darf, nicht sofort mit einer Todesstrafe des Folternden zu rechnen ist, und dass man hier klare Unterteilungen mit den jeweiligen RP-Folgen erarbeitet.


    Ich möchte mit diesem Post weder Partei für den einen, noch den anderen Betroffenen ergreifen, lediglich das Bild durch medizinische Fakten erweitern und meinen eigenen Lösungsansatz für zukünftige Situationen dieser Art einbringen.