Die Felder des Großbauernhofes
Die Felder des Großbauernhofes, ein Anlaufpunkt für jeden der Arbeit sucht und sich etwas dazu verdienen möchte. Wer harte und lange Arbeit nicht scheut, kann sich hier sein täglich Brot verdienen und sich nebenbei auch einen Ruf als fleißiger Arbeiter Aufbauen. Kontakte Knüpfen und den Großbauernhof sowie seine Bewohner besser kennen lernen.
So man an den Brunnen nah der Felder geht, sieht man dort einige Aushänge hängen, welche offensichtlich zu den Feldern gehören.
Die Feldregeln:
1. Auf dem Feld wird in passender und erlaubter Kleidung gearbeitet. Schwerplatten sind nicht erlaubt.
2. Nachts wird nicht auf dem Feld gearbeitet.
3. Auf den Feldern des Großbauernhofes wird sich weder geprügelt, noch wird wie wild umher gerannt.
4. Geliehene Werkzeuge werden nach der Schicht bei der Person, welche die Werkzeuge verteilt, zurück gegeben.
5. Wenn Tagelöhner selbstständig auf dem Feld arbeiten, dann tun sie dies auf eigenem Risiko. Entstandene Schäden sind vom Tagelöhner zu begleichen.
6. Wer auf dem Feld arbeiten möchte, hat sich bei einem Knecht, Vorarbeiter oder Bauern zu melden.
Tagelöhner:
Felderzeugnis | Anzahl | Lohn | Anmerkung |
Feldrübe | 1 | 0,5 Goldstücke | - |
Zwiebel | 1 | 0,5 Goldstücke | - |
Getreidegarbe | 1 | 5 Goldstücke | Am Ende der Schicht werden alle Garben zusammen gerechnet und der erwirtschaftete Betrag durch die Tagelöhner gerecht aufgeteilt. |
Unkraut | 10 | 1 Goldstück (1 Unkraut = 0,1 Goldstücke) | - |
Privilegien für Knechte, Vorarbeiter und Bauern:
1. Knechte, Vorarbeiter und Bauern stehen stehts unter dem Schutz der Söldner.
2. Die Worte der Knechte, Vorarbeiter und Bauern sind (Je nach Rangstufe) auf den Feldern Gesetz , solange er diesem zugehört.
4. Knechten, Vorarbeitern und Bauern steht ein Monatlicher Lohn vom Großbauern zu.
5. Die Bauern des Großbauernhofes sind vom Hofzehnt befreit.
6. Die Bauern haben ein Vorrecht auf Posten in entsprechenden Bereichen.
7. Vorarbeiter und Bauern haben das Recht als Führsprecher für einen Tagelöhner zu dienen, wenn dieser Knecht werden will.
8. Sobald man als Knecht aufgenommen wurde, kann man unter bestimmten Bedingungen in eine Lehre bei einem Handwerker gehen.
Aufnahmekritieren und Aufgaben:
Tagelöhner:
Bedürfen keine besonderen Bedingungen. Tagelöhner ist jeder der den Wunsch hat, den Hof kurz- oder langfristig zu dienen und sich noch keine Aufnahme als Knecht verdient hat. Tagelöhner unterstützen die Hofmitglieder bei ihren täglichen Aufgaben, als Tagelöhner sollte man sich auch nicht für niedere Aufgaben zu schade sein.
Knecht:
Als Knecht wird ein jeder aufgenommen, der mindestens zwei Monate lang als Tagelöhner am Hof gedient hat und sowohl einen Bauern als auch einen Vorarbeiter als Führsprecher vorweisen kann. Tritt der Fall ein, hat der angehende Knecht beim Großbauern vorstellig zu werden , der letzten Endes über die Aufnahme entscheidet. Knechte unterstützen weiterhin die anderen Hofmitglieder bei ihren Aufgaben, müssen bis zum aufstieg zum Vorarbeiter allerdings alle Feldarbeiten erledigen können. Also das Ernten von Getreide, Feldrüben und Zwiebeln. Ebenso gilt anzumerken, dass er nur in einem wichtigen Hofbereich eingeteilt sein kann. (Felder, Fällerei oder Fischerei)
Vorarbeiter:
Als Vorarbeiter wird ein jeder aufgenommen, der mindestens vier Monate als Knecht auf dem Großbauernhof gedient hat, die Führsprache von 2 Bauern und einem Vorarbeiter besitzt und die Ernte der drei Feldfrüchte beherrscht. Nachdem der Knechte sich alle nötigen Zustimmungen eingeholt hat, hat jener beim Großbauern vorstellig zu werden, welcher letzten Endes über die Beförderung entscheidet. Vorarbeiter haben Schichten anzuleiten und unterstützen Überwiegend die Bauern bei ihren Aufgaben in der Ausbildung von Tagelöhnern und Knechten. Bis zum Aufstieg zum Bauern müssen die Vorarbeiter das Ernten von Trauben und Hopfen, das Melken und Scheren der Schafe, die Entfernung von Honigwaben, das Stampfen von Honig und Wachs, das Stampfen von Käse sowie das Dreschen von Stroh beherrschen. Ebenso gilt anzumerken, dass er nur in einem wichtigen Hofbereich eingeteilt sein kann. (Felder, Fällerei oder Fischerei)
Bauern:
Als Bauer wird ein jeder aufgenommen, der mindestens Acht Monate als Vorarbeiter auf dem Großbauernhof gedient hat, die Führsprache von allen Bauern besitzt und sich sowohl mit der Ernte von Feldfrüchten als auch die gelernte Versorgung als Vorarbeiter beherrscht. Sollte dies der Fall sein, kann der Vorarbeiter beim Großbauern vorstellig werden, welcher letzten Endes über die Aufnahme als Bauer entscheidet. Bauern haben sich um den Reibungslosen Ablauf von den Betrieben zu kümmern, Tagelöhner, Knechte und Vorarbeiter auszubilden und für den Hof einzustehen. Ein Bauer ist ein hoch angesehenes Mitglied des Großbauernhofes. Ebenso gilt anzumerken, dass er nur in einem wichtigen Hofbereich eingeteilt sein kann. (Felder, Fällerei oder Fischerei)