Strafenkatalog der Stadt

  • Strafenkatalog:

    • Strafen werden entweder in Gold, Strafarbeit oder Kerkeraufenthalt (besonderer Anlass, unten ausgeführt) abgegolten, es ist möglich den Strafsatz in Gold und Strafarbeit aufzuteilen
    • Dabei gilt folgender Grundsatz: 100 Gold entspricht einer (RL) Stunde Strafarbeit
    • Kerkeraufenthalt muss grundlegend beim Richter, Statthalter oder dessen Vertretung beantragt werden. Ausnahme hierbei ist die kurzzeitige Verwahrung feindlicher Personen, WENN ein Gerichtsprozess angesetzt werden soll. Bei ungenügender Begründung wird eine fehlerhafte Einkerkerung seitens der Stadt verfolgt (maximal 24h RL Stunden)
    • Die legislative Gewalt obliegt der Stadt, die Exekutive der Miliz und die Judikative dem Richter
    • Die Durchsetzung der Regeln obliegt somit der Miliz, Anzeige wird ebenfalls bei der Miliz erhoben
    • Eine Anzeige ist kostenfrei, sollte jedoch eine Anhörung mit Verhandlung stattfinden wird eine Gebühr fällig, welche vom Grad der Gesetzesverletzung abhängig ist. Diese obliegt dem Richter, der Verlierer des Streites übernimmt jene



    1. Gewaltdelikte


    Androhung einer Körperverletzung – 50 Gold

    • Hier ist das Verhältnis des Bedrohers und Bedrohten zu beachten
    • Bsp: Droht ein Altbürger einem Gemeinen körperliche Gewalt an, ist dies Grund zur Beschwerde, aber nicht zwangsweise zur Anklage

    Androhung eines Mordes – 500 Gold

    • [vorläufig] - Wurde eine Drohung getätigt, kann diese mittels der Strafe aufgehoben werden - Klärung über den Richter

    Körperverletzung – 200 Gold

    Versuchter Mord – 500 Gold [Nur ggbn, wenn ein Emote erfolgte mit einer KLAREN Tötungsabsicht]

    Mord – 1000 Gold

    • Entzug des Bürgerstatus
    • Verweisungen aus der Stadt

    [Ein Mord ist nur ein Mord, wenn ein Spieler einen anderen bewusst tötet. Das Totemoten eines zweitens durch eine „einfache“ Auseinandersetzung kann höchstens mit einer Körperverletzung bestraft werden]


    2. Sachdelikte


    Versuchter Diebstahl – 50 Gold

    Leichter Diebstahl – 100 Gold (Diebesgut im Wert bis 200 Gold)

    Schwerer Diebstahl – Ermessen des Richters


    Betrug – 100 Gold (Betrugswert bis 200 Gold)

    Schwerer Betrug – Ermessen des Richters


    Schmuggel/Steuerhinterziehung – Goldwert laut Tabelle

    Erster Verstoß:

    • Entzug einer Handelslizenz für den nächsten Monat

    Zweiter Verstoß

    • Leibesvisitation während dieser Zeit ohne triftigen Grund gestattet

    Dritter Verstoß

    • Entzug der Unternehmung, Handelsverbot (Pacht, usw.), Wiederaufnehmen kann bei der Stadtverwaltung nach einem Monat beantragt werden

    Steuer:

    • Abgabe der Steuern an die Stadt erfolgt monatlich, Nachweis der verkauften Waren muss vorhanden sein

    Schmuggelware:

    • Sumpfkraut
    • Magisches Erz (Abseits der offiziellen Stelle)
    • Weitere Waren folgen


    Regelung zur Durchsuchung einer Person:

    • Die Miliz ist dann dazu bemächtigt eine Person zu durchsuchen, wenn ein dringender Verdacht auf Schmuggelware oder Diebesgut besteht (Beobachtung Handel, Konsum, usw.)


    Regelung zu einer Razzia:

    • Grund der Razzia muss der Stadtverwaltung bzw. dem Statthalter vorgelegt werden
    • Eine Überprüfung folgt mithilfe des Richters und erst bei einer darauffolgenden Zusage darf die Razzia durch die Miliz durchgeführt werden
    • Herrscht ein Notstand werden die oben genannten Regelungen außer Kraft gesetzt und die Miliz erhält das Recht eine Razzia ohne vorangegangene Überprüfung durchzuführen


    Regelung zum Notstand:

    • Der Notstand in der Stadt wird vom Statthalter und dem Hauptmann der Miliz ausgerufen, dabei kann eine Stadtratssitzung vorangegangen sein, ist jedoch nicht notwendig
    • Während des Notstandes ist der Hauptmann der Miliz für die Verteidigung der Stadt zuständig und kann eigenmächtig kurzzeitige Regelungen in Kraft setzen, welche für den Schutz der Stadt unabdingbar sind. An diese Regelungen ist sich bis zur Aufhebung des Notstandes zu halten.
    • Die Aufhebung des Notstandes erfolgt entweder durch den Statthalter ODER den Hauptmann der Miliz