Ordnung der Stadt
- Amtierender Statthalter: Morh
- Kämmerer:
- Richter:
- Hafenmeister:
- Hauptmann der Miliz:
Mitglieder des Stadtrates:
- Statthalter Morh
- Hauptmann
Mitglieder des Bürgerrates:
- Statthalter Morh
Regeln der Stadt
Oberes Viertel:
- Zutritt zum oberen Viertel hat jeder, der eine der in der Stadt ansässigen Gilden angehört
- Das Tragen von Waffen im oberen Viertel ist lediglich dem Statthalter, den Sonderrängen, den Ehrenbürgern, dem Hauptmann und den Milizionären des höchsten Ranges gestattet
- Ausnahmen dieser Regelungen:
- Leibwachen (siehe Regelung Leibwache), Mitglieder der Magierkreise
Rathausregelungen:
Das Tragen von Waffen innerhalb des Rathauses ist ausschließlich folgenden Rängen erlaubt:
- Statthalter
- Ehrenbürger (+ Leibwache)
- Hauptmann der Miliz (+ Vertretung)
- Milizionäre des höchsten Ranges
- Ausgewählte Mitglieder der Kreise
Dem Statthalter obliegt die Aussetzung oder Sondererlaubnis für weitere Fälle
Leibwachenregelung:
- Leibwachen dürfen von Ehrenbürgern beschäftigt werden
- Eine Leibwache darf im Beisein des zu Bewachenden Waffen tragen
- Die Leibwache muss beim Statthalter angegeben werden und darf erst dann als eben jene fungieren
- Entlohnung erfolgt durch den zu Bewachenden
- Ausnahmen:
Stadtbetriebe
- Alle Handwerks- und Ressourcenbetriebe sind Eigentum der Stadt und pachtbar
- Nicht verpachtete Betriebe können durch die Stadt in Sonderfällen an Altbürger übergeben werden, dabei werden individuelle Regeln festgelegt (Zahlungen, usw.)
- [Betriebe sind RP-Zentren (Beschäftigung, Handel, Treffpunkt)]
- Fehlnutzung eines Betriebes kann zum Entzug der Nutzungsrechte führen
Pachtregelung:
Pachtvergabe durch Kämmerer oder Statthalter; Verträge zeitlich begrenzt
Ein gepachteter Betrieb ist im Besitz des Pächters, bleibt jedoch Eigentum der Stadt
- Der Pächter gewährt oder entzieht Handelsrechte für den Betrieb zugeordnete Waren (zB Pächter der Schmiede darf den Handel mit Waffen einschränken); Außerkraftsetzung durch den Statthalter möglich
- Wucher- und Dumpingpreise, sowieso Machtmissbrauch bei Handelsrechten können beim Bürgerrat vorgetragen und durch den Kämmerer geklärt werden
- [Inaktive oder] Vertragsbrüchige Pächter verlieren das Nutzungsrecht
Grundprinzip Besteuerung und Bestrafung + Einteilung der Waren in wichtig/unwichtig:
- Einteilung erfolgt je nach Lage, einzelne Waren werden den wichtigen Waren zugeordnet und erhalten somit eine niedrigere Besteuerung, jedoch eine höhere Bestrafung bei Schmuggel/Unterschlagung, alle nicht weiter explizit genannten Waren gehören den unwichtigen Waren an
- Besteuerung erfolgt in versch. Warengruppen: Handelswaren erhalten 15%, Lebensmittel 10%, Endprodukte 5%
- Bestrafung erfolgt nach Sortierung der Waren und Gesamtmenge des Goldes: Wichtige Waren werden bei einer Menge bis zu 500 Gold mit einer Strafe von 20% versehen, unwichtige Waren der gleichen Menge mit 15%. Staffelung nach oben mit dazugehöriger Anhebung des Strafsatzes, also: ab 1000 Gold 25%/20%, ab 2000 Gold 30%/25%, usw.
- Besteuerung der Waren erfolgt nach Unterteilung: Wichtige Waren werden mit dem halben Steuersatz besteuert, unwichtige Waren mit dem Normsatz.
- Bestrafungssatz gilt für Steuerhinterziehung und Schmuggel gleichermaßen
- Derzeit wichtige Waren:
Wie werden die Steuern eingesammelt, wer ist steuerpflichtig?
- Jeder Handwerker/Unternehmer wird einem passenden Betrieb zugeordnet und muss eine Liste seiner verkauften Waren führen, samt Goldwert der Ware, diese wird am Ende des Monats der Leitung (Pächter/Stadtverwaltung) vorgelegt und die Steuern werden errechnet und bezahlt
- Steuerpflichtig sind all jene, welche mindestens dem Bürgerrang zugeordnet sind oder in der Miliz tätig sind
- Gemeine Leute verkaufen ihre Güter an die offiziellen Stellen der Stadt (Fisch an Fischerei, usw.)
Die dazugehörigen Straftatbestände, welche noch auf den Grundsatzschmuggel kommen werden im Strafenkatalog weiter ausgeführt.
Zusätzliche Regelungen:
- Der Fernhandel der Stadt muss mit dem Statthalter bzw. dem Kämmerer abgesprochen werden
- Die Schmuggelkontrolle erfolgt durch die Miliz der Stadt