Das Rathaus wird von den Rathauswache Hinz und Kunz, sowie dem LeibwÀchter Berthold bewacht.
Sie gewÀhren nur bestimmten Charakteren den Zugang ins Rathaus.
DarĂŒber hinaus lassen sie die Mehrheit auch nur unbewaffnet passieren und schreiten bei DiebstĂ€hlen (z.B. Entwendung jedweder BĂŒcher) ein.
Rathauszugang haben: *1
- der Statthalter
- alle Verwaltungsmitgliedern
- der Hauptmann
- alle Adelspersonen (AuĂer die die Rathausverbot haben)
- alle Magier (AuĂer die die Rathausverbot haben)
sowie:
- alle, auf Bitte und im Beisein eines Verwaltungsmitglieds
Zugang in die Rathauswohnung haben:
- der Statthalter
sowie:
-
Rathausverbot haben: *2
- Thorban
- Boros
- Chaca
- Lord Albrecht (NPC)
- Ganon
Bewaffneten Zugang haben: *3
- der Statthalter, samt LeibwÀchter
- die Vertretung des Statthalters
- alle Streiter Innos
- alle Magier
- Soldaten, auf Absprache mit einem Ratsmitglied
sowie:
-
* Charaktere mit Rathausverbot sind vom Rathauszugang ausgeschlossen.
*ÂČ Das Rathausverbot kann nur mit statthalterlicher Erlaubnis umgangen werden.
*Âł Der bewaffnete Zugang gilt nur fĂŒr Charaktere, die Rathauszugang haben.
Sebalt lĂ€sst sich von nun an jedes mal BĂŒrgertitel/Adelstitel sowie Passierschein zeigen bevor er jemand durch lĂ€sst.
Adelige kontrolliert er nur einmal und sie brauchen keinen Passierschein dabei haben.
Zugang zum oberen Viertel haben:
- alle Mitarbeiter aus der Verwaltung
- alle mit einem GĂŒltigen Passierschein
- alle Magier
- alle Streiter Innos
- alle Adeligen
Zugang zum oberen Viertel auch ohne Passierschein haben:
- alle auf Bitte und Beisein eines Verwaltungsmitgliedes
- alle Magier
- alle Streiter Innos
- alle LeibwÀchter eines Adeligen (max. 2)
- Verwaltungsbeauftragter der Miliz (Reika)
Oberes Viertel Verbot auch mit Passierschein haben:
(Folgt noch)